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Reise-Thrombose: Finnair zeigt Übungsvideos als Vorbeugung
Die finnische Fluggesellschaft Finnair zeigt auf Flügen von mehr als fünf Stunden ab sofort
Bewegungsvideos. Im Rahmen des Bordkinos werden leichte Übungen zum Straffen und
Dehnen des Körpers vorgeführt, die zum Mitmachen animieren sollen, teilt Finnair
Deutschland in Frankfurt mit. Durch diese Aktion soll laut der Gesellschaft der so genannten
Reise-Thrombose vorgebeugt werden. Die Thrombosegefahr auf Flugreisen ist wieder in die
Diskussion geraten, nachdem Studien zufolge allein in Großbritannien jährlich 2000
Passagiere an dem „Touristenklasse-Syndrom" sterben.
Quelle: dpa

Bei Rückenschmerzen normal bewegen
Wer unter Rückenschmerzen leidet, sollte sich nicht zur Ruhe zwingen, sondern schnell
wieder zu Alltagsbewegungen übergehen. In 90% aller Fälle würden die
Schmerzen dann schnell zurückgehen. „Bettruhe hingegen ist Gift", betonten Wissenschaftler
und Mediziner, die in Hamburg beim „Deutschen Schmerzkongress" ihre neuesten
Erkenntnisse vorstellten.
Rund sieben Millionen Deutsche leiden unter Rückenschmerzen, ein Problem der
„Bewegungsphobie", wie die Experten sagten. Die Patienten müssten begreifen, dass
Bewegung und Belastung nicht schadeten, sondern zur einwandfreien Funktion des Körpers
notwendig seien. „Ich bin jetzt seit 14 Jahren Neurologe und in dieser Zeit haben sich die
Behandlungskonzepte für Rückenschmerzen bereits sieben Mal geändert. Früher sollte man
sich umgehend zwei Wochen ins Bett legen, heute gilt das wieder als völlig falsch", beschrieb
Prof. Hartmut Göbel den Wandel im Bereich der Schmerztherapie.
Quelle: dpa

Cure/ Physiotherapie
Sehr geehrte Kunden,
in der Vergangenheit ist es häufiger zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpatienten und
einzelnen Versicherungsgesellschaften wegen deren unvollständiger Kostenübernahme
gekommen. Hierbei wurde regelmäßig von den Gerichten unterstrichen, dass
Heilbehandlungen generell mit 2,3-fachen VdAK-Satz (1,8-fach für technische Leistungen)
angemessen vergütet sind. Endgültig wurde dies am 06.12.95 rechtskräftig vom OLG
Karlsruhe (AZ: 13 U 81/93) entschieden. Da unsere Honorarforderungen unterhalb dieser
Sätze liegen, gehen wir davon aus, dass Ihnen Ihre Aufwendungen vollständig erstattet
werden.